Lehrbetrieb
An den Lehrbetrieb werden etliche Anforderungen gestellt. Neben der beruflichen Qualifikation des Berufsbildners, hat der Betrieb den Mindestanforderungen an der Einrichtung zu erfüllen. Dazu hat der Berufsbildner die Ausbildung anhand verschiedener Dokumente festzuhalten und mit dem Lernenden zu besprechen.
Obligatorische Dokumente
Der Lehrplan Betrieb beinhaltet alle Lehrziele, welche die Lernende in den drei Jahren der Lehrzeit auf dem Betrieb erlernen müssen. Die Felder für Datum und Unterschrift helfen der Übersicht und der Kontrolle.
- Lehrplan Betrieb Lebensmittel (Ausbildungskontrolle)
- Lehrplan Betrieb Tiernahrung (Ausbildungskontrolle)
Der Bildungsbericht dient dem Berufsbildner zur Leistungsbeurteilung des Lernenden. Er wird obligatorisch einmal pro Semester ausgefüllt und mit dem Lernenden besprochen. Die Lerndokumentation muss obligatorisch geführt werden. Der VAM bietet keine branchenspezifische Lerndokumentation an. Eine allgemeingültige Vorlage mit Anleitung kann bestellt werden.
- Bildungsbericht und Erläuterungen zum Bildungsbericht abrufbar auf berufsbildung.ch
- Lehrvertrag abrufbar auf berufsbildung.ch
- Bestellung einer branchenneutralen Lerndokumentation im Shop des SDBB
Folgende weitere freiwillige Dokumente können Ihre Arbeit unterstützen:
- Lehrplan Betrieb Lebensmittel (mit Vorschlag für die zeitliche Aufteilung der Lernziele)
- Planungsübersicht zum Lehrplan Betrieb Lebensmittel
- Planungsübersicht zum Lehrplan Betrieb Tiernahrung
Weitere Hilfestellungen
Auf dem Portal zur Berufsbildung finden Berufsbildner/-innen viele weitere Hilfestellungen für die tägliche Arbeit wie das Handbuch betriebliche Grundbildung, ein Lexikon zur Berufsbildung sowie Merkblätter zum Thema "Gleiche Chancen und korrekter Umgang".