17.05.2019 - 5-Jahresüberprüfung mit Entscheid keine Änderung

Am 4. November 2011 traten die Verordnung über die berufliche Grundbildung Müllerin/Müller mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) und der dazugehörige Bildungsplan in Kraft. Darin ist festgehalten, dass die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Müllerinnen und Müller EFZ mindestens alle fünf Jahre die Ziele und Anforderungen an die berufliche Grundbildung überprüft. Es war Aufgabe der Überprüfung aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der beruflichen Grundbildung, die Qualifikation und deren Aktualität für die Arbeitsmarktfähigkeit und der Ausbildungsprozess zu beleuchten.

Die Überprüfung erfolgte anhand einer Umfrage bei Berufsbildnern, Lehrkräften und ausgebildeten Müllerinnen und Müllern. Die Umfrage startete Mitte Juni 2018 und dauerte 40 Tage. Im August 2018 wurde die Umfrage ausgewertet und der Kommission B&Q in ihrer Septembersitzung zur Beratung und Besprechung vorgelegt. Basierend auf den Ergebnissen aus den Umfragen bei den Berufsbildern, Lehrkräften, ausgelernten Müllerinnen/ Müller sowie bei Kantonen und Bund wurde der Überprüfungsbericht mit Empfehlungen verfasst. Diesen Überprüfungsbericht segnete die Kommission B&Q an ihrer Sitzung vom 27. März 2019 ab und fällte die Empfehlung keine Änderung an BiVo und BiPla. Die Empfehlung wurde den Delegierten an der Versammlung vom 05. April 2019 vorgestellt. Die Delegierten des VAM sahen sich mit der Empfehlung keine Änderungen einverstanden.

Am 07. Mai 2019 wurden der Überprüfungsbericht mit der Empfehlung und der Antrag für den Bundesbeitrag an die periodische Überprüfung beim SBFI eingereicht. Bereits am 17. Mai 2019 traf der positive Entscheid des SBFI der finanziellen Unterstützung ein.