Tagung 02. März 2016

Am Mittwoch 02. März 2016 hat die Berufsbildnertagung "Bildungsverordnung nach 3 Jahren" im Briefzentrum der Post AG in Zürich-Mülligen stattgefunden.

Zur Eröffnung der Tagung richtete Armin Käser ein paar Worte an die anwesenden Berufsbildner und forderte dazu auf, sich aktiv am Erfahrungsaustausch zu beteiligen. Frau Maag und Herr Beyeler informierten über die Lehrlingswerbung und die sehr guten Bedingungen bei einer Lehre bei der Post AG. Walter Röllin vom Berufsbildungsamt Zürich erklärte den Unterschied zwischen einer Lehrvertragsauflösung und einem Lehrabbruch. Eine Lehrvertragsauflösung ist in gewissen Fällen ein notwendiger Schritt und muss in der heutigen Zeit kein Abbruch bedeuten, sondern vielmehr eine Chance die Lehre in einem anderen Betrieb weiterführen zu können. Bahnt sich im Lehrverhältnis eine Vertragsauflösung an, rät er, die Lehraufsicht rechtzeitig beizuziehen. Die Lehraufsicht kann zwischen den Parteien vermitteln und zu einer Lösung verhelfen.

Der Lernende Damien Charmillot berichtete über seine Erfahrungen als französischsprechender Lehrling in der Deutschschweiz. Im ersten Lehrjahr hatte er Mühe mit der Sprache, vor allem auch in der Schule. Wertvolle Unterstützung leisteten ihm der Berufsbildner und sein Vater. Heute spricht er fliessend Deutsch und präsentierte souverän seine Erfahrungen in der Lehrzeit und seine Zukunftspläne.

 

Seit mehr als drei Jahren ist die neue Bildungsverordnung (BiVo Müllerin EFZ/Müller EFZ) und der dazugehörende Bildungsplan in Kraft. An der Tagung erfolgte ein Rückblick über diese drei Jahre mit der BiVo und es war Platz für einen Erfahrungsaustausch.

Nach dem Mittagessen erhielten die Berufsbildner eine Führung durch das Briefzentrum. Das umgesetzte Briefvolumen ist beeindruckend und die gelaufenen Meter während der Führung zeigten die Grösse des Zentrums spürbar. 

Handouts zu den Präsentationen: