Jugendarbeitsschutz

Der Bundesrat hat im Juni 2014 die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre beschlossen (Jugendarbeitsschutzverordnung ArGV 5, SR 822.115). Als Jugendliche gelten Arbeitnehmende beider Geschlechter bis zum vollendeten 18. Altersjahr.  Damit einhergehend forderte der Bundesrat die Organisationen der Arbeitswelt bei Berufen mit gefährlichen Arbeiten auf, im Anhang zu ihren Bildungsplänen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu definieren. Als gefährlich gelten alle Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit, die Ausbildung und die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische oder psychische Entwicklung beeinträchtigen können.

In Zusammenarbeit mit der Suva und dem Bund (SECO, SBFI) hat der VAM  die begleitenden Massnahmen für den Beruf Müller/in ausgearbeitet und den Anhang 2 zum Bildungsplan erstellt, welcher nach einer formellen Anpassung im 2025 in seiner neusten Version per 01.01.2026 in Kraft tritt.

Anhang 2 umfasst die gefährlichen Arbeiten im Beruf Müllerin/Müller

Der Anhang 2 zum Bildungsplan listet für die lernenden Müllerinnen und Müller gefährliche Arbeiten und Gefahren im Produktionsprozess bis zur Lagerbewirtschaftung auf. Zu den jeweiligen Gefahren werden Massnahmen zur Prävention vorgeschlagen. Die zu ergreifenden Massnahmen umfassen Schulungen, Instruktionen und Anweisungen – alles organisatorische Massnahmen. Zur Umsetzung der Massnahmen mit Ihren Lernenden haben wir Ihnen ein Ausbildungsnachweis erstellt, welcher alle im Beruf Müllerin/Müller gefährliche Arbeiten auflistet. Der Ausbildungsnachweis dient Ihnen zur Planung und Dokumentation der begleitenden Massnahmen. Unterstützend kann das Handbuch der Branchenlösung Getreide Nr. 29 beigezogen werden.

Überprüfung der Bildungsbewilligung durch kantonale Berufsbildungsämter

Bei einer Überprüfung der Bildungsbewilligung von Müller-Lehrbetrieben werden Sie als Betrieb zu einer Selbstdeklaration der begleitenden Massnahmen aufgefordert und haben anhand eines Fragebogens zu bestätigen, dass Ihr Betrieb:

  • Bei der Branchenlösung Getreide dabei ist oder eine individuelle Lösung hat;
  • Einen SiBe (Sicherheitsbeauftragten) bezeichnet und geschult hat;
  • Eine detaillierte Planung für die Umsetzung der begleitenden Massnahmen besteht;
  • Für die Umsetzung die nötige Zeit zur Verfügung steht;
  • Die verantwortliche Person im Lehrbetrieb die „begleitenden Massnahmen“ gelesen, verstanden und entschieden hat, diese umzusetzen.    

Unterlagen „Begleitende Massnahmen“