Berufsbildnertagung (Lehrmeistertagung) Müller 2012

Jetzt anmelden! Die Berufsbildnertagung 2012 der Müller findet am Freitag, 23. März 2012, 09.00 - 14.00 Uhr am Campus Sursee (www.campus-sursee.ch) statt. Das Thema der Tagung sind die "Konsequenzen der neuen Bildungsverordnung auf die Berufsbildung Müller/-in". » mehr

Berufsbildungsverordnung

Das Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 schreibt vor, dass sämtliche Ausbildungsreglemente an die neue Gesetzgebung anzupassen sind.

Am 4. November 2011 wurde die neue Berufsbildungsverordnung vom BBT erlassen und der Bildungsplan genehmigt. Der Arbeitsausschuss der Berufsbildungskommission beschäftigt sich im Moment mit der Ausarbeitung der letzten Details der beruflichen Grundbildung. Der Lehrgang 2013-2015 wird bereits nach neuer Bildungsverordnung geführt. Insbesondere die überbetrieblichen Kurse sind eine Neuheit im der Müllereibranche.

Verantwortliche Personen

Der Arbeitsausschuss der Berufsbildungskommission Müller/-in hat im August 2008 mit der Analyse des Berufs begonnen. Im Januar 2010 ist der Bildungsplan fertiggestellt und in die französische Sprache übersetzt. In einer verbandsinternen Vernehmlassung können die Lehrmeister sowie weitere interessierte Personen oder Organisationen dazu Stellung beziehen.

- Arbeitsausschuss der Berufsbildungskommission Müller/-in

Fachlich wird der Arbeitsausschuss von Herrn Prof. Dr. Roman Dörig begleitet.

- www.doerigausbildung.ch

Zeitplan

Der Zeitplan sieht vor, dass das Ticket für den Beruf Müller/-in im Juli 2010 eingereicht wird. Die Bildungsverordnung würde somit am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

- Zeitplan Müller/-in

Erarbeitungsprozess

Für den Erarbeitungsprozess hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) das "Handbuch Verordnungen" herausgegeben. Dieses versteht sich als Planungshilfe und Arbeitsinstrument.

- Handbuch Verordnung
- Verordnung über die berufliche Grundbildung

Mitwirkung

Falls Sie in der Ausbildung ein Thema beschäftigt, das diskutiert werden sollte, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Arbeitsausschusses. Je früher im Prozess Themen angesprochen werden, desto mehr Zeit bleibt, diese zu behandeln.

Lehrlingslöhne

(Richtwerte empfohlen von der Berufsbildungskommission Müller/-in)

1. LehrjahrFr.    800.- /Monat
2. LehrjahrFr. 1'000.- /Monat
3. LehrjahrFr. 1'300.- /Monat
ZusatzlehreFr. 1'600.- /Monat

Jugendarbeitsschutz

Seit 1.1.2008 ist die Jugendarbeitsschutzverordnung in Kraft.

Lehrlingsselektion

Wer Lehrlinge ausbildet, muss sich immer auch für eine/n Bewerber/in entscheiden. Vieles spielt bei der Selektion mit: Frühere Erfahrungen, Leistungskriterien, Erwartungen, berechtigte oder unberechtigte Vorbehalte, aber auch das Bauchgefühl. Viele Betriebe machen gute Erfahrungen damit, wenn sie ihre Lehrlingsauswahl systematisch angehen. Die Plattform «Zukunft statt Herkunft» www.zukunftstattherkunft.ch bietet verschiedene Hilfsmittel für Betriebe und Jugendliche an, um eine effiziente, erfolgreiche und faire Lehrlingsselektion zu unterstützen. Gute Merkblätter und Checklisten zur Lehrlingsselektion bietet zudem die DBK an: berufsbildung.ch (A2. Auswahl und Anstellung - Checklisten) an.

Lehrlingswerbung

Die Berufsbildungskommission stellt folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

berufsbildung.ch - Dieser Link hilft weiter

Auf berufsbildung.ch dem Portal für Berufsbildung finden Berufsbildner/-innen viele Hilfestellungen für die tägliche Arbeit: einen Wegweiser, ein Lexikon zur Berufsbildung sowie Merkblätter zum Thema "Gleiche Chancen und korrekter Umgang".

Lehrvertrag, Bildungsbericht & Praktikumsvertrag

Der einheitliche Lehrvertrag gilt für alle drei- oder vierjährigen Grundbildungen, die mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis abschliessen. Per 1. September 2009 wurden alle Versionen des Lehrvertrags aktualisiert.
Auf berufsbildung.ch, dem Portal der Kantone zur Berufsbildung finden sie den Lehrvertrag als interkatives Formular oder als Lehrvertrags-Programm zur zentralen Verwaltung der Lehrverträge.

Arbeitsbuch - Lerndokumentation

Gemäss Art. 4, Abs. 5 des Reglementes über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung für den Beruf Müller / Müllerin führen die Auszubildenden ein Arbeitsbuch. Dieses darf an der Lehrabschlussprüfung im Fach Praktische Arbeiten als Hilfsmittel verwendet werden, wird jedoch nicht selber benotet.

Mit der neuen Bildungsverordnung Müllerin EFZ / Müller EFZ, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten wird, heisst das Arbeitsbuch neu

Kursdaten Schule

Stundenplan Müller am Berufsbildungszentrum Uzwil

(Der Stundenplan der Müller-Lehrlinge kann auf der Homepage des Berufsbildungszentrums Uzwil unter der Rubrik "INTERN" / "Stundenpläne" / Kürzel "Mü" eingesehen werden.)

Adressen Chefexperten

Chefexperte Fachrichtung Lebensmittel

PRIVAT


Armin Käser
Lindenpark 42
3427 Utzenstorf

Tel. 032 665 27 11


GESCHÄFT

Stadtmühle Schenk
Armin Käser
Güterstrasse 54
3072 Ostermundigen

Tel. 031 930 16 65
Fax 031 931 86 40

armin.kaeser@schenk-muehle.ch

Chefexperte Fachrichtung Tiernahrung

GESCHÄFT

Eichmühle AG 
David Villiger

Eichmühle 437

CH-5637 Beinwil/Freiamt

Tel. 056 668 11 15

Fax 056 668 23 83

davevilliger@bluewin.ch  

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