Lehrbetrieb

Müllerlehrlinge verbringen ihre Lehrzeit in Betrieben, die auf die Herstellung von Mehlen und/oder Futtermittel spezialisiert sind. In beiden Betriebstypen werden sie in allgemeinen Kenntnissen der Müllerei sowie auch in der spezifischen Fachrichtung ausgebildet. So erlangen sie nach 3 Jahren Ausbildung das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Müller/in in der Fachrichtung Lebensmittel oder Tiernahrung.

Lehrbetriebe in deinem Kanton findest du hier.

Berufsschule

Der Unterricht findet nach Landessprache getrennt je in einer Berufsschule statt. Dabei besuchen die Lehrlinge vier mal pro Jahr einen Schulblock, der jeweils zwei bis drei Wochen dauert. In der deutschsprachigen Schweiz besuchen die Lehrlinge die Berufsschule im Berufs- und Weiterbildungszentrum Uzwil.

Zusatz der 2. Fachrichtung
Die Ausbildung ist so aufgebaut, dass mit einer Zusatzlehre während nur einem Jahr auch noch die zweite Fachrichtung abgeschlossen werden kann.

Anforderungen

Der Beruf Müller/in soll eine Begeisterung wecken, Produkte unserer Landwirtschaft so zu verarbeiten, dass sie am Ende den Wünschen der Kunden entsprechen.
Müller/innen arbeiten mit Maschinen und Anlagen, wozu technisches Verständnis, gute Auffassungsgabe, Zuverlässigkeit und Hygienebewusstsein sehr wichtig sind. Ebenfalls dazu gehört die Bereitschaft zu wechselnden Arbeitszeiten.

Persönliche Voraussetzungen

Für die Müllerlehre ist der Abschluss der Realschule erforderlich.
Dieser Beruf im Umgang mit Lebens- und Futtermitteln eignet sich für Männer und Frauen.

Dokumente zur Ausbildung nach neuer Bildungsverordnung (erster Lehrgang 2012-2015)

Grundsätzliche Bestimmungen zur beruflichen Grundbildung sind in der Bildungsverordnung geregelt.

Die praktische Umsetzung der Bildungsverordnung ist im Bildungsplan detaillierter beschrieben. Hier findet man Lernziele für Schule, Betrieb und überbetriebliche Kurse (üK's) sowie genauere Bestimmungen zur Organisation und zum Zeitrahmen von üK's und Qualifikationsverfahren (Prüfungen).

Über die Umsetzung der neuen Bildungsverordnung und die Konsequenzen für die Berufsbildner wird am
23. März 2012 an der Berufsbildnertagung in Sursee
informiert.

Ausbildung

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